top of page
JUGENDSCHUTZ
Jugendschutzbeauftragter
Immo W. Fietz
Email:
info@jugendschutzbeauftragte.net
Internet:
www.jugendschutzbeauftragte.net
Das JusProg-Jugendschutzprogramm wurde im Jahr 2012 zunächst von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), Organ der Landesmedienanstalten, offiziell anerkannt. Im März 2017 erteilte die nach Gesetzesnovelle nunmehr dafür zuständige Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) der neuen JusProg-Software für Windows ebenfalls die gesetzliche Anerkennung, die damit die Anforderungen des § 11 JMStV erfüllt.
JusProg sichert durch die Anerkennung für Anbieter von Internet-Inhalten die im Jugendmedienschutzstaatsvertrag vorgesehene „Privilegierung“.
bottom of page