top of page

JUGENDSCHUTZ

Jugendschutzbeauftragter

Immo W. Fietz

Email:

info@jugendschutzbeauftragte.net

Internet:

www.jugendschutzbeauftragte.net

Das JusProg-Jugendschutzprogramm wurde im Jahr 2012 zunächst von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), Organ der Landesmedienanstalten, offiziell anerkannt. Im März 2017 erteilte die nach Gesetzesnovelle nunmehr dafür zuständige Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) der neuen JusProg-Software für Windows ebenfalls die gesetzliche Anerkennung, die damit die Anforderungen des § 11 JMStV erfüllt.

JusProg sichert durch die Anerkennung für Anbieter von Internet-Inhalten die im Jugendmedienschutzstaatsvertrag vorgesehene „Privilegierung“.

bottom of page